Kann einer Einbürgerungswilligen Person das Gemeindebürgerrecht vorenthalten werden nur weil diese Person nicht in einem Verein aktiv ist, noch nie auf dem Buessberg war, die Kinos Orient und Elite verwechselt, die Geschichte des Klosters nicht auf die Reihe kriegt, oder weder über einen anstehenden noch einen vergangenen Urnengang Bescheid weiss? Soll eine einbürgerungswillige Person durch ein persönliches Gespräch zu Beginn des Einbürgerungsprozesses darauf hingewiesen werden, wie sie die erwartete Integration und Vertrautheit mit den hiesigen Lebensverhältnissen belegen kann? Darf die Person dabei auf Lücken in ihrer Einbürgerungsqualifikation aufmerksam gemacht und dürfen entsprechende Nachbesserungsmöglichkeiten verbindlich festgelegt werden? Und können dadurch erst noch die Ressourcen der Einbürgerungskommission geschont und die Kosten gesenkt werden? Fragen zu einem vielseitig nachhaltigeren Einbürgerungsprozess hat Jürg Meier Obertüfer, Präsident WettiGrüen und Mitglied der Einbürgerungskommission, in einer Interpellation an den GR formuliert. „Ein persönliches Gespräch zu Beginn des Einbürgerungsprozesses könnte die Einbürgerungswilligen zu einer vertieften Auseinandersetzung mit ihrer Qualifikation anleiten und ihnen die Lücken aufzeigen, welche sie noch während dem Prozess schliessen können.“
Die Interpellation im Original: Interpellation EBK