Mit der Überweisung der Motion (2023-1151) betreffend „Einführung eines Sockelbetrages bei generellen Lohnanpassungen“ ist Leo Scherer letztes Jahr ein Husarenstück gelungen. Sein gewerkschaftlich geprägter Vorstoss zur Reduktion der Lohnschere der Gemeindeangestellten wurde entgegen der Empfehlung des Gemeinderats und Dank der Unterstützung durch GLP und SVP (ja, tatsächlich!) verbindlich erklärt. Somit muss mindestens die Hälfte einer allfälligen generellen (beispielsweise teuerungsbegründeten) Lohnsummenerhöhung zu identischen Teilen auf alle Mitarbeitenden verteilt werden. Daraus resultiert also für alle Angestellten derselbe absolute Lohnerhöhungsanteil, begründet dadurch, dass der Preis für eine Tasse Kaffee auch für alle Kaffeeliebhabenden um denselben absoluten Betrag steigt.
Der Gemeinderat und die ablehnenden Fraktionen hatten mit einem Verlust von Flexibilität und Gestaltungsspielraum argumentiert. Dabei setzt die Motion eben genau beim generellen, nicht beim individuellen Teil einer Lohnerhöhungsrunde an, und ersetzt dort bloss die bisherige durch eine neue Unflexibilität. Die Mitmotionäre von GLP und SVP legen Wert auf die Feststellung dass ihre Unterstützung der Motion keine Gutheissung von generellen Lohnerhöhungen per se darstellt. Das wär dann ja auch zu viel des Guten gewesen.
Leider wird im Rechenschaftsbericht 2024 keine Angabe gemacht zur zeitlichen Umsetzung der Motion, Leo’s Nachfolger werden aber über eine zeitnahe Einführung eines Sockelbeitrags wachen und weiterhin kaufkrafterhaltende generelle Lohnsummenerhöhungsanteile fordern.