Am 9. Juni stimmt der Kanton Aargau darüber ab, ob der Klimaschutz und die Klimaanpassung als erstrangige Staataufgabe von Kanton und Gemeinden in der Verfassung des Kantons Aargau verankert wird. Für WettiGrüen ist die Sache klar, der Klimaschutz gehört in die Aargauer Verfassung. Die Bekämpfung der Klimakrise und ihrer Folgen ist eine der grössten Herausforderungen unserer Zeit. Kanton und Gemeinden müssen sich aktiv für die Begrenzung des Klimawandels und seiner Folgen einsetzen.
Konkret wird folgender Absatz in die Verfassung aufgenommen:
Kanton und Gemeinden setzen sich für die Begrenzung des Klimawandels ein und stärken ihre Fähigkeit zur Anpassung an dessen nachteilige Auswirkungen. Sie berücksichtigen dabei die Ziele des Bundes und der für die Schweiz verbindlichen internationalen Abkommen.