Auch WettiGrüen hat an der Vernehmlassung zur Revision der Allgemeinen Nutzungsplanung (ANUP) teilgenommen und unter Federführung unseres Planungskommissionsmitglieds Basil eine ausführliche Stellungnahme erarbeitet und eingereicht.
Einige Highlights unter den zahlreichen Verbesserungsvorschlägen:
§ 3 Allgemeiner Planungsgrundsatz: Neben Freiräumen und Sportinfrastruktur soll auch eine minimale Ausstattung mit öffentlichen Quartierzentren gewährleistet werden;
§ 54 Plakatierung: Auch bestehende Aussenbeleuchtungen sollen in die Reduktion von Lichtemissionen miteinbezogen werden. Zudem sollen Schaufensterbeleuchtungen eine halbe Stunde nach Ladenschluss abgeschaltet oder auf höchstens einen Zehntel der Lichtintensität während der Öffnungszeiten reduziert werden.
§ 40 Energiesparen: In Einklang mit der Solaroffensive Wettingen sollen bei Neubauten und bei tiefgreifenden Umbauten des Dachbereiches von Gebäuden mit mehr als 125 m2 anrechenbarer Gebäudegrundfläche (aGbF) Solaranlagen für die Gewinnung von Strom oder Wärme mit einer Gesamtfläche von mindestens 35 % der aGbF erstellt werden.
§56h Ladeinfrastruktur E-Autos: Es wird der Ausbaustandard C2 (elektrischer Anschluss jedes PP) gefordert, denn erschlossene Garagenplätze in Mehrfamilienhäusern sind entscheidend für die Förderung der Elektromobilität. Mit Ausbaustandard B wird nur gewährleistet, dass die elektrische Anschlussleistung im Gebäude genügend gross dimensioniert ist. Dies würde gleichzeitig der meist so gehandhabten Grenze zwischen den allgemein und privat getragenen Kosten entsprechen.