Die Antwort des Gemeinderats auf die Interpellation 2025-0542 (Beitrag vom Mai) fällt kurz und negativ aus, und verweist auf die Eigenverantwortung und Authentizität der Kandidatin. Nachfolgend eine kurze Replik des Interpellanten.

Jawoll, eine Mehrheit der Kandidierenden ist sehr wohl in der Lage, gut bis überzeugend einen ausreichenden Integrationsstand darzulegen. Die Bestätigung, dass eine hier geborene und aufgewachsene Bewerberin sprachlich, kulturell und sozial integriert ist fällt der siebenköpfigen Einbürgerungskommission meistens auch nicht schwer.

Die Interpellation zielt aber auf die spannenderen Kandidaturen, beispielsweise von Personen, welche erst im Erwachsenenalter in die Schweiz gezogen sind. Diesen Personen soll in einem unverbindlichen Vorgespräch eine Möglichkeit geboten werden, ihren Integrationsstand zu testen und Lücken zu erkennen. Und dies zu einem frühen Zeitpunkt, welcher eine nachhaltige Auseinandersetzung mit den Anforderungen bis zum eigentlichen Einbürgerungsgespräch noch zulässt.

Natürlich könnten diese Personen eigenverantwortlich selbst nach Unterstützung suchen. Falls sie dies unterlassen und dadurch die Einbürgerungskriterien nur knapp erfüllen, werden sie Verpasstes kaum mehr nachholen. Hinweise auf verbleibende Lücken erst im Anschluss an das reguläre Einbürgerungsgespräch dürften wirkungslos verpuffen.  

Ein verfälschtes Bild eines Bewerbers kann sich auch ohne Vorgespräch ergeben und wird von der Einbürgerungkommission in der Regel auch erkannt. Nicht wirklich authentisch sind beispielsweise auch diejenigen Bewerber, welche vor lauter Nervosität eine Denkblockade entwickeln. Eine Nervosität notabene, die vielleicht dem Umstand geschuldet ist, dass sie sich ihrer Qualifikation nicht sicher sind. Wer sich im Rahmen eines Vorgesprächs verpflichtet, noch das Schloss Lenzburg zu besuchen, ein Rivella zu probieren, oder einer Bundesfeier beizuwohnen, und dies auch durchzieht, beweist Verlässlichkeit, und somit eine weitere schweizer Tugend.